Compliance & Zertifizierung · 15. Mai 2026

ElektroG-Novelle 2026: Diese neuen Pflichten gelten ab 1. Juli für Importeure

Die ElektroG-Novelle ist zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Für Importeure von Elektrogeräten und E-Zigaretten aus China laufen zentrale Übergangsfristen am 1. Juli 2026 ab.

ElektroG-Novelle tritt zum Jahreswechsel in Kraft

Am 27. November 2025 wurde die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) im Bundesgesetzblatt verkündet. Sie ist zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten, wobei für mehrere Pflichten Übergangsfristen bis zum 30. Juni 2026 gelten. Für deutsche Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten aus China ergeben sich daraus konkrete Handlungspflichten, die spätestens zum 1. Juli 2026 erfüllt sein müssen.

Rücknahmepflicht für E-Zigaretten auf alle Verkaufsstellen ausgeweitet

Die praktisch bedeutsamste Neuregelung betrifft den Massenmarkt für Einweg-E-Zigaretten (sogenannte Vapes), der zu einem erheblichen Teil durch Importe aus China bedient wird. Ab dem 1. Juli 2026 müssen alle Vertreiber von elektronischen Zigaretten oder elektronischen Tabakerhitzern die entsprechenden Altgeräte am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurücknehmen. Die Rücknahme darf nicht an den Kauf eines Neugeräts geknüpft werden. Die bisherige Flächengrenze entfällt für dieses Produktsegment vollständig: Kioske, Tankstellen und andere kleine Vertriebsstellen sind damit ebenso zur Rücknahme verpflichtet wie Fachhändler.

Für Importeure, die Einweg-E-Zigaretten erstmals in Deutschland in Verkehr bringen und damit als Hersteller im Sinne des ElektroG gelten, bedeutet das: Sie müssen sicherstellen, dass ihre Vertriebspartner die Rücknahmeinfrastruktur bis zum Stichtag aufgebaut haben und die gesetzlichen Informationspflichten gegenüber Endnutzern erfüllen.

Neue Kennzeichnungspflichten für Sammelstellen und Produkte

Die Novelle führt zudem ein bundeseinheitliches Sammelstellen-Logo ein. Rücknahmestellen der Hersteller und ihrer Bevollmächtigten sind bereits ab Januar 2026 mit dem neuen Stecker-Logo gemäß Anlage 3a des ElektroG zu kennzeichnen. Ab dem 30. Juni 2026 müssen Sammelstellen der Vertreiber ebenfalls einheitlich nach diesem Standard ausgeschildert sein. Parallel dazu sind Endnutzer künftig unmittelbar im Ladenregal durch das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne darüber zu informieren, dass sie ein Elektrogerät kaufen, das nach der Gebrauchsphase getrennt zu entsorgen ist. Diese Pflicht gilt sowohl für den stationären Handel als auch für den Online-Handel.

Erweiterte Informationspflichten zu Lithium-Batterien

Ein weiterer Schwerpunkt der Novelle betrifft Brandschutz und Rohstoffsicherung. Die bestehenden Informationspflichten der Hersteller und Importeure werden um den Hinweis auf die Risiken beim Umgang mit lithiumhaltigen Batterien ergänzt. Hintergrund ist, dass Lithium-Batterien in immer mehr Elektrogeräten fest verbaut sind und falsch entsorgte Akkus erhebliche Brandrisiken in Entsorgungsanlagen verursachen. Zudem müssen Hersteller und Importeure die Erfüllung der Erfassungs- und Recyclingquoten künftig gut sichtbar und leicht auffindbar auf ihren Websites veröffentlichen.

Im B2B-Bereich stellt die Novelle klar, dass gewerbliche Endnutzer sowohl über Darstellungsmedien wie Homepage oder Kataloge als auch über schriftliche Beilagen zu allen Warensendungen zu informieren sind. Ein Teil der bisherigen monatlichen Meldepflichten wird durch Jahresmeldungen ersetzt, was den Verwaltungsaufwand für registrierte Hersteller reduziert.

Was bedeutet das für Importeure?

Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten aus China, die in Deutschland als Hersteller im Sinne des ElektroG auftreten, müssen vor dem 1. Juli 2026 prüfen, ob ihre Rücknahmeinfrastruktur den neuen Anforderungen entspricht, ob die Sammelstellen-Kennzeichnung aktualisiert wurde und ob die erweiterten Informationspflichten zu Lithium-Batterien in Produktunterlagen und auf der Website umgesetzt sind. Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Segment der Einweg-E-Zigaretten: Hier entfällt die Flächengrenze vollständig, was die Logistik der Rücknahme grundlegend verändert. Importeure ohne eigene Niederlassung in Deutschland müssen einen in Deutschland ansässigen Bevollmächtigten benennen, der die Hersteller-Pflichten stellvertretend übernimmt. Zuständige Registrierungsstelle ist die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR). Weiterführende Informationen stellen die IHKs sowie die Stiftung EAR unter www.stiftung-ear.de bereit.

ElektroG WEEE Compliance Importpflichten E-Zigaretten Kreislaufwirtschaft

Recherche KI-gestuetzt, redaktionell geprueft von Peter Hillig.

Dieser Marktbericht wurde redaktionell zusammengestellt und gibt den öffentlich verfügbaren Informationsstand zum Veröffentlichungsdatum wieder. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Zollsätzen, Verordnungen und Fristen erhalten Sie bei den zuständigen Behörden (Zoll.de, BAFA, EU-Kommission, IHK, GTAI).

Ansprechpartner

Foto: Peter Hillig - CEO & General Manager (Deutschland)

Peter Hillig

Geschäftsführer (Deutschland)

Foto: Jan Hillig - CEO & General Manager (Deutschland)

Jan Hillig

Geschäftsführer (Deutschland)

Foto: Wendy Juan Tang - CFO / HR Manager (China)

Wendy Juan Tang

CFO / HR Manager (China)

Foto: Johnny Wan - Operations Manager (China)

Johnny Wan

Operations Manager (China)

Senden Sie uns eine Nachricht



Kunden-Login Gespräch vereinbaren Cookie Einstellungen