Compliance & Zertifizierung · 25. Mai 2026

REACH-Beschränkung PFHxA: Ab Oktober 2026 gelten Verbote für Textilien und Verpackungen

Die EU-Verordnung 2024/2462 verbietet ab Oktober 2026 PFHxA und verwandte PFAS-Stoffe in Verbraucherprodukten. Importeure aus China müssen Lieferketten und Materialien jetzt prüfen.

Neue PFAS-Verbote unter REACH: Was ab Oktober 2026 gilt

Für Importeure von Textilien, Verpackungen und Konsumgütern aus China rückt eine konkrete Frist näher: Die EU-Verordnung 2024/2462 vom 19. September 2024 beschränkt die Verwendung von Undecafluorhexansäure (PFHxA) sowie PFHxA-verwandter Stoffe, einer Untergruppe der sogenannten Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS). Die Verbote greifen gestaffelt: Die erste Stufe trat bereits am 10. April 2026 in Kraft, die zweite und für den Massenimport relevantere Stufe folgt am 10. Oktober 2026.

Die Verordnung ändert Anhang XVII der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und ergänzt diesen um einen neuen Eintrag Nr. 79. Formal in Kraft getreten ist sie am 10. Oktober 2024, die konkreten Verbote werden jedoch erst stufenweise wirksam: am 10. April 2026, 10. Oktober 2026, 10. Oktober 2027 sowie 10. Oktober 2029.

Welche Produkte sind betroffen?

Die Beschränkung trifft eine Reihe von Produktkategorien, die typischerweise aus China importiert werden. Dazu zählen laut IHK-Informationen unter anderem:

  • Textilien, Leder, Pelze und Häute in Kleidung sowie damit in Bezug stehendem Zubehör für die breite Öffentlichkeit (z. B. Regenjacken, Outdoorbekleidung)
  • Lebensmittelverpackungen wie Pizzakartons und andere Verpackungen mit Lebensmittelkontakt
  • Imprägniersprays
  • Bestimmte Kosmetika wie Hautpflegeprodukte

Ausgenommen sind unter anderem bestimmte persönliche Schutzausrüstungen, Medizinprodukte gemäß EU-Medizinprodukteverordnung sowie In-vitro-Diagnostica. Für Erzeugnisse und Gemische, die vor dem 10. Oktober 2026 in Verkehr gebracht werden, gilt eine Bestandsschutzregelung.

Hintergrund: Warum PFHxA jetzt reguliert wird

PFAS gelten als „Ewigkeitschemikalien“, da sie in der natürlichen Umwelt nicht abgebaut werden. Die EU-Kommission hat die Beschränkung von PFHxA auf Basis eines Vorschlags der deutschen Behörden aus dem Jahr 2019 erlassen, nachdem die wissenschaftlichen Ausschüsse der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) 2021 ihre Stellungnahme abgegeben hatten. Alternativen zu PFHxA seien verfügbar, weshalb Übergangszeiträume zwischen 18 Monaten und fünf Jahren vorgesehen wurden.

Parallel läuft das umfassendere PFAS-Beschränkungsverfahren: Im März 2026 sprachen sich die wissenschaftlichen ECHA-Gremien RAC und SEAC für eine umfassende EU-weite Regulierung aller PFAS aus, kombiniert mit gezielten Ausnahmen, wo derzeit keine Alternativen bestehen. Eine endgültige Entscheidung der Kommission steht noch aus. Zudem trat im Oktober 2025 eine separate Beschränkung für PFAS in Feuerlöschschäumen in Kraft, die ab Oktober 2026 zunächst für tragbare Feuerlöscher gilt.

Was bedeutet das für Importeure?

Wer Textilien, Outdoor-Produkte, Lebensmittelverpackungen oder Kosmetika aus China importiert, muss prüfen, ob die betroffenen Produkte PFHxA oder PFHxA-verwandte Stoffe enthalten. Dazu empfiehlt sich eine schriftliche Bestätigung der chinesischen Lieferanten sowie, soweit erforderlich, eine Laboranalyse. Da Erzeugnisse, die vor dem 10. Oktober 2026 in Verkehr gebracht werden, noch unter die Bestandsschutzregelung fallen, besteht für laufende Bestellungen mit Lieferung vor diesem Datum noch ein begrenztes Zeitfenster. Für alle Neubestellungen mit Lieferung nach dem Stichtag muss die Konformität mit der neuen Beschränkung sichergestellt sein.

Für Rückfragen zu den genauen Stoffdefinitionen und Ausnahmetatbeständen wenden Sie sich an den REACH-CLP-Biozid-Helpdesk des Umweltbundesamtes (UBA) oder Ihre zuständige IHK. Aktuelle Informationen zur laufenden umfassenden PFAS-Regulierung veröffentlicht die ECHA unter echa.europa.eu.

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Recherche KI-gestuetzt, redaktionell geprueft von Peter Hillig.

Dieser Marktbericht wurde redaktionell zusammengestellt und gibt den öffentlich verfügbaren Informationsstand zum Veröffentlichungsdatum wieder. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Zollsätzen, Verordnungen und Fristen erhalten Sie bei den zuständigen Behörden (Zoll.de, BAFA, EU-Kommission, IHK, GTAI).

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