Handelspolitik & Zoelle · 28. Mai 2026

EU-Antidumping Keramikgeschirr: Einheitlicher Zollsatz von 79 Prozent und neue Warendefinition

Die EU-Kommission hat am 5. Mai 2026 die Warendefinition für Antidumping-Maßnahmen auf Keramikgeschirr aus China klargestellt. Seit Februar 2026 gilt ein einheitlicher Zollsatz von 79 Prozent.

Hintergrund: Antidumpingmaßnahmen seit 2013

Die EU wendet seit Mai 2013 Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch aus China an. Im Dezember 2024 leitete die EU-Kommission eine sogenannte Interimsuntersuchung ein. Antragsteller ist der Wirtschaftsverband Cerame-Unie/der European Federation of Ceramic Table and Ornamentalware. Der Antragsteller führte an, dass die bestehenden Maßnahmen nicht mehr ausreichend seien, um das Dumping unwirksam zu machen. Hintergrund seien eine Steigerung der Produktionskapazitäten in China, zugleich eine erhebliche Umstrukturierung des Wirtschaftszweigs und sinkende Ausfuhrpreise.

Neuer einheitlicher Zollsatz ab Februar 2026

Die EU-Kommission kam in ihrer Untersuchung zu dem Schluss, dass unternehmensspezifische Zollsätze sich als undurchführbar erwiesen haben und die Wirksamkeit der Maßnahme gefährden würde. Als Konsequenz gilt seit dem 7. Februar 2026 eine grundlegend veränderte Zollstruktur: Es gilt ein einheitlicher Antidumpingzoll in Höhe von 79 Prozent. Es gibt somit keine firmenspezifischen Antidumpingzollsätze mehr. Damit hat sich der Zollsatz gegenüber dem früheren Residualzollsatz von 36,1 Prozent mehr als verdoppelt. Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Geschirr und andere Artikel aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch mit Ursprung in China. Die Ware wird derzeit in die KN-Codes eingereiht: ex 6911 10 00, ex 6912 00 21, ex 6912 00 23, ex 6912 00 25 und ex 6912 00 29.

Berichtigung der Warendefinition vom 5. Mai 2026

Die EU-Kommission gab am 5. Mai 2026 eine Berichtigung bekannt. Sie betrifft die Warendefinition und Ausnahmen davon. Folgende Waren sind weiterhin ausgenommen: Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen Mahlteile, Kaffeemühlen aus Keramik, Messerschärfer aus Keramik, Schärfer aus Keramik, Küchenwerkzeuge aus Keramik zum Schneiden, Mahlen, Reiben, Hobeln, Schaben und Schälen und Pizzasteine aus Kordierit-Keramik von der zum Backen von Pizza oder Brot verwendeten Art. Diese Klarstellung ist für Importeure relevant, weil sie bestimmt, welche Produkte dem 79-Prozent-Zoll unterliegen und welche nicht.

Parallel dazu läuft weiterhin eine Auslaufüberprüfung: Die EU-Kommission prüft eine Verlängerung der Antidumpingmaßnahmen. Die Zollsätze werden dabei nicht geändert. Zudem ist eine weitere Interimsuntersuchung anhängig, in der die EU-Kommission eine Änderung der Antidumpingzollsätze prüft.

Kontext: Umgehung und Marktstruktur

Die europäischen Hersteller haben einen Marktanteil von rund 30 Prozent, während die chinesischen Hersteller einen Marktanteil von mehr als 55 Prozent innerhalb der Europäischen Union haben. Frühere Untersuchungen hatten gezeigt, dass chinesische Unternehmen Antidumpingzölle von rund 36 Prozent umgingen, indem sie ihre Keramikausfuhren über andere Unternehmen leiteten, für die niedrigere Antidumpingzölle von rund 18 Prozent galten. Die Abschaffung firmenspezifischer Zollsätze ist die direkte Antwort der Kommission auf diese Umgehungspraxis.

Was bedeutet das für Importeure?

Für deutsche Importeure von Keramikgeschirr und Tischkeramik aus China hat die Änderung unmittelbare Kalkulationsrelevanz. Der einheitliche Antidumpingzoll von 79 Prozent gilt auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt, und kommt zum regulären Zollsatz hinzu. Eine Differenzierung nach Lieferant oder Hersteller ist nicht mehr möglich. Importeure sollten ihre Bezugspreise und Kalkulationen entsprechend anpassen und prüfen, ob ihre Produkte unter die geltenden KN-Codes fallen oder unter eine der genannten Ausnahmen der Warendefinition.

Für eine verbindliche Einreihung der Ware empfiehlt sich eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beim Zoll. Aktuelle Informationen zu den TARIC-Codes und den geltenden Maßnahmen stellt die GTAI unter gtai.de bereit. Für Fragen zur Einreihung und zu Zollverfahren ist die zuständige Zollstelle oder die IHK der erste Ansprechpartner.

Antidumping Keramik Zollsätze EU-Handelspolitik China-Import

Recherche KI-gestuetzt, redaktionell geprueft von Peter Hillig.

Dieser Marktbericht wurde redaktionell zusammengestellt und gibt den öffentlich verfügbaren Informationsstand zum Veröffentlichungsdatum wieder. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Zollsätzen, Verordnungen und Fristen erhalten Sie bei den zuständigen Behörden (Zoll.de, BAFA, EU-Kommission, IHK, GTAI).

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