Logistik & Lieferketten · 1. Juni 2026

EU-ETS Seeschifffahrt: Ab 2026 gilt die volle 100-Prozent-Abgabepflicht

Ab dem Berichtsjahr 2026 müssen Reedereien erstmals 100 Prozent ihrer verifizierten Emissionen durch EU-ETS-Zertifikate abdecken. Was das für Frachtraten auf der Route China-Europa bedeutet.

Die dritte Stufe des EU-ETS tritt in Kraft

Die schrittweise Einbeziehung der Seeschifffahrt in das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) erreicht 2026 ihre entscheidende Schwelle. Ab dem Berichtsjahr 2026 müssen Reedereien 100 Prozent ihrer verifizierten Treibhausgasemissionen durch EU-Emissionszertifikate (EUAs) abdecken, nachdem die Pflicht in den Vorjahren stufenweise eingeführt wurde: 40 Prozent für 2024 und 70 Prozent für 2025. Das bestätigt sowohl die EU-Kommission als auch die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) beim Umweltbundesamt.

Neu ab 2026 ist zudem die Ausweitung des Geltungsbereichs auf weitere Treibhausgase: Neben CO2 werden nun erstmals auch Methan (CH4) und Lachgas (N2O) in die Abgabepflicht einbezogen. Die Europäische Seesicherheitsbehörde EMSA hat diesen Schritt als Teil der regulären Phaseneinführung bestätigt.

Geografischer Geltungsbereich und Berechnung

Das EU-ETS erfasst alle Handelsschiffe ab 5.000 Bruttotonnen, die EU-Häfen anlaufen, unabhängig von ihrer Flagge. Für Fahrten zwischen einem EU-Hafen und einem Hafen außerhalb der EU-Jurisdiktion gilt die Abgabepflicht für 50 Prozent der auf dieser Strecke anfallenden Emissionen. Fahrten zwischen zwei EU-Häfen sowie Emissionen im Hafenbereich unterliegen der vollen 100-Prozent-Pflicht. Für die Route Shanghai-Rotterdam bedeutet das: Reedereien müssen für die Hälfte der Emissionen der Gesamtfahrt Zertifikate erwerben und abgeben.

Die DEHSt weist ausdrücklich darauf hin, dass keine sektorspezifischen Sonderzertifikate existieren. Reedereien kaufen und verwenden dieselben allgemeinen Emissionszertifikate (EUAs), die auch Industrie, Energiesektor und Luftfahrtbetreiber nutzen.

Konkrete Kostenbelastung auf der Fernost-Route

Bereits der erste Umsetzungsbericht der EU-Kommission zur maritimen ETS-Erweiterung (März 2025) dokumentierte, dass Reedereien ETS-Zuschläge auf der Route Asien-Nordeuropa von durchschnittlich 30 Euro pro TEU (20-Fuß-Standardcontainer) weitergeben, in der Gegenrichtung rund 20 Euro pro TEU. Diese Aufschläge lagen damit bereits deutlich über den rechnerischen Ist-Kosten von 7 bis 10 Euro pro TEU für diese Route im Jahr 2024, was auf eine vollständige Weitergabe der ETS-Kosten an Verlader hindeutet. Für 2026 sind höhere Belastungen zu erwarten, da die Abgabepflicht von 70 auf 100 Prozent steigt.

Die EU-Kommission schätzte in ihrem Bericht, dass die ETS-Erweiterung die gesamten Frachtkosten im Jahr 2024 bei unverändertem Betrieb um durchschnittlich 3,7 Prozent erhöht. Für 2025 und 2026 wurden höhere Steigerungen prognostiziert, die mit der Stufenerhöhung der Abgabepflicht korrespondieren.

Auktionskalender 2026 bereits angepasst

Die Europäische Energiebörse EEX hat im Dezember 2025 die revidierten EU-ETS-Auktionskalender für 2026 veröffentlicht. Diese berücksichtigen die Stornierung von Zertifikaten im Zusammenhang mit der maritimen Phase-in-Regelung 2024 sowie die Einbeziehung der Nicht-CO2-Treibhausgase. Das Volumen der allgemeinen Zertifikate wurde um rund 2,375 Millionen Einheiten erhöht, um die erstmals erfassten CH4- und N2O-Emissionen aus der Seeschifffahrt abzubilden.

Parallel dazu plant das Europäische Parlament, dass die EU-Kommission bis zum dritten Quartal 2026 einen Vorschlag zur Überarbeitung der ETS-Richtlinie vorlegt, der unter anderem die mögliche Ausweitung auf mittelgroße Offshore- und Frachtschiffe sowie weitere Treibhausgase aus der Luftfahrt behandelt.

Was bedeutet das für Importeure?

Für deutsche Importeure, die Waren per Seefracht aus China beziehen, ist die vollständige ETS-Einbeziehung ab 2026 ein struktureller Kostenfaktor, der in der Frachtratenkalkulation dauerhaft berücksichtigt werden muss. Da Reedereien die ETS-Kosten erfahrungsgemäß vollständig als Zuschlag weitergeben, sollten Importeure bei Neuverhandlungen von Frachtverträgen explizit nach der Zusammensetzung der ETS-Surcharges fragen und diese von anderen Zuschlägen (Bunker Adjustment Factor, Peak Season Surcharge) trennen. Für einen 40-Fuß-Container (FEU) auf der Route China-Nordeuropa entspricht das derzeit einem zweistelligen Euro-Betrag pro Einheit allein für den ETS-Anteil.

Zuständige Anlaufstellen für Fragen zur Compliance sind die DEHSt beim Umweltbundesamt (www.dehst.de) sowie die EMSA für technische Fragen zur Emissionsberichterstattung. Die IHK-Außenwirtschaftsberatungen informieren zudem über die praktischen Auswirkungen auf Einkaufskonditionen und Lieferverträge.

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Recherche KI-gestuetzt, redaktionell geprueft von Johnny Wan.

Dieser Marktbericht wurde redaktionell zusammengestellt und gibt den öffentlich verfügbaren Informationsstand zum Veröffentlichungsdatum wieder. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Zollsätzen, Verordnungen und Fristen erhalten Sie bei den zuständigen Behörden (Zoll.de, BAFA, EU-Kommission, IHK, GTAI).

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