Die EU-Kommission führt seit Mai 2025 ein Antidumpingverfahren gegen chinesische PKW-Reifen. Bis Juli 2026 muss die Untersuchung abgeschlossen sein. Vorläufige Zölle sind kurzfristig möglich.
Die Europäische Kommission hat im Mai 2025 ein Antidumpingverfahren gegen Einfuhren neuer Luftreifen aus Kautschuk mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeleitet. Betroffen sind Reifen für Personenkraftwagen, Omnibusse und Nutzfahrzeuge mit einer Tragfähigkeitskennzahl von 121 oder weniger, die unter den KN-Codes 4011 10 00 und 4011 20 10 eingereiht werden. Das Verfahren wurde auf Antrag der Coalition against Unfair Tyre Imports im Namen des europäischen Reifenwirtschaftszweigs eingeleitet.
Seit Juli 2025 werden die Einfuhren der betroffenen Ware zollamtlich erfasst (Durchführungsverordnung (EU) 2025/1538 vom 25. Juli 2025). Diese Maßnahme ist handelspolitisch bedeutsam: Unter bestimmten Voraussetzungen können Antidumpingzölle auf zollamtlich erfasste Einfuhren auch rückwirkend erhoben werden.
Laut GTAI hat die Kommission insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen, in diesem Fall also bis spätestens Juli 2026. Vorläufige Antidumpingmaßnahmen können bereits früher eingeführt werden: In der Regel geschieht dies sieben bis acht Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, sofern die Kommission davon Gebrauch macht. Das Zeitfenster für vorläufige Maßnahmen ist damit bereits erreicht oder unmittelbar bevorstehend.
Parallel zum Antidumpingverfahren hat die EU-Kommission Anfang 2026 auch ein Antisubventionsverfahren für dieselbe Warengruppe eingeleitet. Auch hier beabsichtigt die Kommission, die zollamtliche Erfassung der Einfuhren anzuordnen. Die Kommission hat Ende September 2024 grundsätzlich beschlossen, bei allen laufenden Antidumping- und Antisubventionsverfahren Einfuhren zollamtlich zu erfassen, um gegebenenfalls Zölle rückwirkend erheben zu können.
Für eine verwandte Warengruppe, nämlich Reifen mit einer Tragfähigkeitskennzahl von mehr als 121 (Nutzfahrzeugreifen), bestehen seit 2018 sowohl Antidumping- als auch Antisubventionsmaßnahmen. Die EU-Kommission hat diese Maßnahmen nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung mit Wirkung vom 17. Januar 2025 verlängert (Durchführungsverordnung (EU) 2025/58). An den bisherigen Zollsätzen, die je nach Hersteller zwischen 0 und 35,74 Euro pro Stück liegen, hat sich dabei nichts geändert. Das neue Verfahren für PKW-Reifen (Tragfähigkeitskennzahl 121 oder weniger) schließt damit eine bisher nicht von Antidumpingmaßnahmen erfasste Reifenkategorie ein.
Unternehmen, die PKW-Reifen oder Reifen für leichte Nutzfahrzeuge aus China in die EU einführen, sollten die Entwicklung des Verfahrens eng verfolgen. Da die Einfuhren seit Juli 2025 zollamtlich erfasst werden, besteht das Risiko einer rückwirkenden Zollerhebung, sofern die Kommission die dafür erforderlichen Voraussetzungen als erfüllt ansieht. Importeure sollten entsprechende Liquiditätsreserven einplanen und ihre Lieferverträge auf Klauseln zur Zollkostenverteilung prüfen.
Für eine rechtssichere Einschätzung der eigenen Betroffenheit empfiehlt sich die Konsultation der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie die regelmäßige Prüfung der GTAI-Datenbank und des EU-Amtsblatts. Aktuelle Verfahrensstände veröffentlicht die Generaldirektion Handel der EU-Kommission unter trade.ec.europa.eu.
Recherche KI-gestuetzt, redaktionell geprueft von Peter Hillig.
Dieser Marktbericht wurde redaktionell zusammengestellt und gibt den öffentlich verfügbaren Informationsstand zum Veröffentlichungsdatum wieder. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Zollsätzen, Verordnungen und Fristen erhalten Sie bei den zuständigen Behörden (Zoll.de, BAFA, EU-Kommission, IHK, GTAI).
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