Die EU-Kommission hat am 7. Juli 2026 endgültige Antidumpingzölle auf Pkw- und Leicht-Lkw-Reifen aus China eingeführt. Die Sätze reichen von 4,3 bis 45,3 Prozent.
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1540 hat die EU-Kommission am 7. Juli 2026 endgültige Antidumpingzölle auf Einfuhren neuer Luftreifen aus Kautschuk für Personenkraftwagen, Omnibusse und leichte Nutzfahrzeuge mit einer Tragfähigkeitskennzahl von 121 oder weniger mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführt. Die Verordnung wurde im Amtsblatt der EU vom 7. Juli 2026 veröffentlicht und ist damit unmittelbar in Kraft getreten.
Die endgültigen Antidumpingzölle bewegen sich in einer Spanne von 4,3 bis 45,3 Prozent auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt. Die Sätze sind unternehmensspezifisch ausgestaltet; für nicht in die Stichprobe einbezogene Hersteller gilt ein residualer Zollsatz. Betroffen sind die KN-Codes 4011 10 00 und 4011 20 10.
Die Untersuchung war im Mai 2025 auf Antrag der Coalition against Unfair Tyre Imports eingeleitet worden, die im Namen des EU-Reifenwirtschaftszweigs handelte. Seit Juli 2025 wurden die Einfuhren zollamtlich erfasst, um eine mögliche rückwirkende Erhebung zu ermöglichen; die Kommission hat von dieser Option jedoch keinen Gebrauch gemacht.
Die Ermittlungen der Kommission ergaben ein erhebliches Ungleichgewicht auf dem EU-Reifenmarkt. Im Jahr 2024 belief sich der EU-Verbrauch der betroffenen Reifentypen auf rund 330 Millionen Einheiten in einem Markt mit einem Wert von über 18 Milliarden Euro. Chinesische Einfuhren machten in diesem Jahr fast 93 Millionen Einheiten (Wert: über 2,5 Milliarden Euro) aus, was einem Marktanteil von 28 Prozent entspricht. Die Kommission stellte fest, dass diese Importe zu gedumpten Preisen in die EU gelangten und damit den EU-Reifenwirtschaftszweig schädigten, der in 14 Mitgliedstaaten mehr als 80.000 Beschäftigte zählt.
Für Reifen mit einer Tragfähigkeitskennzahl von mehr als 121 (Omnibus- und Lkw-Reifen) bestehen seit 2018 separate Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen, die im Januar 2025 nach einer Auslaufüberprüfung verlängert wurden. Die neue Verordnung 2026/1540 schließt damit eine bislang bestehende Lücke im Schutzinstrumentarium der EU für den gesamten Pkw- und leichten Nutzfahrzeugreifenmarkt.
Für deutsche Importeure, die Pkw- oder Leicht-Lkw-Reifen aus China beziehen, sind die neuen Zölle ab sofort bei jeder Einfuhranmeldung zu berücksichtigen. Da die Sätze unternehmensspezifisch gestaffelt sind, ist die korrekte Zuordnung des chinesischen Herstellers zum jeweiligen TARIC-Zusatzcode entscheidend. Für die Inanspruchnahme eines unternehmensspezifischen Zollsatzes muss den deutschen Zollbehörden eine gültige Handelsrechnung mit einer besonderen Erklärung des Ausführers vorgelegt werden. Importeure, die Ware von nicht in die Stichprobe einbezogenen Herstellern beziehen, unterliegen dem residualen Zollsatz von 45,3 Prozent.
Unternehmen, die ihre Bezugsquellen überprüfen oder die konkreten TARIC-Zusatzcodes für ihre Lieferanten ermitteln möchten, sollten die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1540 im EU-Amtsblatt einsehen sowie die Datenbank der EU-Kommission unter Access2Markets nutzen. Für zollrechtliche Fragen zur Anmeldung steht das zuständige Hauptzollamt zur Verfügung; allgemeine Informationen zu Antidumpingmaßnahmen finden sich bei der Bundeszollverwaltung (zoll.de) sowie bei der Germany Trade and Invest (GTAI).
Recherche KI-gestuetzt, redaktionell geprueft von Peter Hillig.
Dieser Marktbericht wurde redaktionell zusammengestellt und gibt den öffentlich verfügbaren Informationsstand zum Veröffentlichungsdatum wieder. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Zollsätzen, Verordnungen und Fristen erhalten Sie bei den zuständigen Behörden (Zoll.de, BAFA, EU-Kommission, IHK, GTAI).
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