Ab dem 18. August 2026 greifen neue Etikettierungspflichten der EU-Batterieverordnung (2023/1542). Importeure von Batterien aus China müssen jetzt handeln.
In weniger als zwei Wochen tritt die nächste Stufe der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 in Kraft. Ab dem 18. August 2026 gelten für alle in der EU in Verkehr gebrachten Batterien erweiterte Kennzeichnungsanforderungen, die über die bisherigen Pflichten deutlich hinausgehen. Für deutsche Importeure von Batterien und batteriehaltigen Produkten aus China bedeutet das: Wer jetzt noch keine angepassten Etiketten vorweisen kann, riskiert, Ware nicht mehr rechtmäßig absetzen zu dürfen.
Was ab dem 18. August 2026 konkret auf dem Etikett stehen muss:
Ab dem 18. August 2026 müssen allgemeine Angaben auf Batterieetiketten stehen, und Kapazitätsangaben sowie die Mindestbetriebsdauer müssen angegeben werden.
Recherche KI-gestuetzt, redaktionell geprueft von Peter Hillig.
Dieser Marktbericht wurde redaktionell zusammengestellt und gibt den öffentlich verfügbaren Informationsstand zum Veröffentlichungsdatum wieder. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Zollsätzen, Verordnungen und Fristen erhalten Sie bei den zuständigen Behörden (Zoll.de, BAFA, EU-Kommission, IHK, GTAI).
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