Compliance & Zertifizierung · 7. September 2026

PFHxA-Verbot ab 10. Oktober 2026: Kleidung, Schuhe und Food-Verpackungen betroffen

Am 10. Oktober 2026 wird die zweite Stufe der REACH-Beschränkung Nr. 79 wirksam. Betroffen sind Verbraucherkleidung, Schuhe, Papierverpackungen mit Lebensmittelkontakt, Imprägniersprays und Kosmetika.

Bild: KI-generiert

REACH-Eintrag 79 wird für Konsumgüter scharf

Am 10. Oktober 2026 wird die für den Konsumgüterimport wichtigste Stufe der PFHxA-Beschränkung wirksam. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2024/2462 vom 19. September 2024, die den Anhang XVII der REACH-Verordnung um den Eintrag 79 zu Undecafluorhexansäure (PFHxA), ihren Salzen und PFHxA-verwandten Stoffen ergänzt. Die Beschränkung trat bereits am 10. Oktober 2024 formal in Kraft, die konkreten Verbote greifen jedoch gestaffelt nach Übergangszeiträumen zwischen 18 Monaten und fünf Jahren.

Ab dem 10. Oktober 2026 dürfen folgende Warengruppen mit PFHxA nicht mehr in Verkehr gebracht werden: Kleidung und zugehöriges Zubehör aus Textilien, Leder, Pelzen und Häuten für die breite Öffentlichkeit, Schuhwaren für Verbraucher, Lebensmittelverpackungen aus Papier und Karton, die als Lebensmittelkontaktmaterial dienen, Gemische wie Imprägniersprays sowie Kosmetika. Nach Darstellung der EU-Kommission berührt die Beschränkung Anwendungen in Halbleitern, Batterien und Brennstoffzellen ausdrücklich nicht.

Stichtagsregel und die dritte Stufe 2027

Der Verordnungstext enthält eine Bestandsschutzregel: Das Verbot gilt nicht für Erzeugnisse und Gemische, die vor dem 10. Oktober 2026 in Verkehr gebracht werden. Maßgeblich ist damit die erstmalige Bereitstellung auf dem Unionsmarkt, nicht der Verkauf an den Endkunden. Bereits eingeführte und bereitgestellte Ware bleibt handelbar, Nachlieferungen aus laufenden Rahmenverträgen dagegen nicht.

Eine weitere Stufe folgt am 10. Oktober 2027. Dann werden Textilien, Leder, Pelze und Häute erfasst, die nicht unter Verbraucherkleidung und deren Zubehör fallen. Für Feuerlöschschäume gelten eigene Termine, unter anderem seit dem 10. April 2026 für Ausbildungs- und Prüfzwecke sowie eine Ausnahme für die Zivilluftfahrt bis 10. Oktober 2029. Parallel läuft das deutlich weiter reichende allgemeine PFAS-Beschränkungsverfahren bei der ECHA, dessen finale Stellungnahmen für Ende 2026 erwartet werden.

Warum Lieferantenerklärungen häufig nicht ausreichen

PFHxA wurde in der Praxis vielfach als Ersatz für das bereits verbotene PFOA eingesetzt, etwa in wasserabweisenden Ausrüstungen von Oberstoffen und in fett- und feuchtigkeitsabweisenden Papierbeschichtungen. Genau diese Anwendungen sind typisch für Bekleidung, Outdoor-Zubehör und Einwegverpackungen aus asiatischer Fertigung. Erklärungen von Lieferanten beziehen sich oft nur auf PFOA und PFOS und decken den neuen Eintrag nicht ab.

Hinzu kommt der weite Stoffbegriff: Als PFHxA-verwandte Stoffe gelten laut Verordnung solche Substanzen, die aufgrund ihrer Molekularstruktur potenziell zu PFHxA abgebaut oder umgewandelt werden können. Eine pauschale Negativerklärung ohne Prüfbericht bildet dieses Spektrum nicht ab.

Was das für deutsche Importeure bedeutet

Prüfen Sie zunächst, welche offenen Bestellungen erst nach dem 10. Oktober 2026 zur Überlassung in den zollrechtlich freien Verkehr kommen, und ordnen Sie diese den betroffenen Warengruppen zu. Für Neubestellungen empfiehlt sich, die Anforderung ausdrücklich in Kaufvertrag und Produktspezifikation aufzunehmen und Prüfberichte akkreditierter Labore zu Fertigware oder Beschichtungschemie einzufordern, statt sich auf Selbstauskünfte der Fabrik zu verlassen. Für Bestände, die vor dem Stichtag bereitgestellt wurden, sollten Sie Nachweise zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens dokumentiert vorhalten.

Zuständig für die Kontrolle sind die Marktüberwachungsbehörden der Länder, die auch mit dem Zoll zusammenarbeiten. Auslegungsfragen zum Eintrag 79 beantworten die ECHA, der nationale REACH-Helpdesk sowie die IHK-Beratungsstellen; Marktinformationen bietet die GTAI. Eine rechtliche Bewertung des Einzelfalls kann dieser Bericht nicht ersetzen.

REACH PFAS Produktcompliance Textilimport

Recherche KI-gestützt, redaktionell geprüft von Peter Hillig.

Dieser Marktbericht wurde redaktionell zusammengestellt und gibt den öffentlich verfügbaren Informationsstand zum Veröffentlichungsdatum wieder. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Zollsätzen, Verordnungen und Fristen erhalten Sie bei den zuständigen Behörden (Zoll.de, BAFA, EU-Kommission, IHK, GTAI).

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