Vom 1. bis 4. September verhandelte die IMO in London über die globale Klimaabgabe für Schiffe. Die Entscheidung fällt im November, die Kosten landen später in der Seefracht-Rate.
Bild: KI-generiert
Die Verhandlungen über eine globale Klimaabgabe für die Seeschifffahrt sind Anfang September in London fortgesetzt worden. Vom 1. bis 4. September 2026 tagte dort die 22. Sitzung der IMO-Arbeitsgruppe zu Treibhausgasemissionen aus dem Seeverkehr (ISWG-GHG 22). Sie bereitet die Entscheidung über das sogenannte Net-Zero Framework vor, die im November fallen soll. Für Unternehmen, die Container aus China beziehen, geht es dabei um künftige Zuschläge auf jeder Buchung.
Das Regelwerk war bereits im Oktober 2025 beschlussreif, wurde auf der außerordentlichen Sitzung des IMO-Umweltausschusses aber vertagt: 57 Mitgliedstaaten stimmten für die Vertagung, 49 dagegen, 21 enthielten sich. Auf der regulären Sitzung MEPC 84 Ende April 2026 einigten sich die Delegationen darauf, die Beratungen im November 2026 fortzusetzen und vorab eine zusätzliche Zwischensitzung im September einzuschieben. Genau diese Sitzung hat nun stattgefunden. Die EU-Mitgliedstaaten gingen mit einer im Rat abgestimmten Position hinein, die Eckpunkte für eine Maßnahme im Einklang mit der IMO-Klimastrategie von 2023 benennt.
Der 2025 ausgehandelte Entwurf sieht einen Preismechanismus vor, der ab 2028 auf einen Teil der Emissionen der internationalen Schifffahrt angewendet werden soll, mit einem Einstiegspreis von 100 US-Dollar je Tonne CO2. Die EU-Kommission bezifferte die daraus zu erwartenden Einnahmen auf 11 bis 13 Milliarden US-Dollar jährlich. In Kraft ist davon bislang nichts. Ohne Annahme im November bliebe es bei regionalen Regelwerken.
Wie sich solche Kosten auf die Rate niederschlagen, zeigt der EU-Emissionshandel, der die Seeschifffahrt seit 2024 erfasst. Für eine Fahrt Shanghai nach Rotterdam mit einem Schiff von rund 14.000 TEU bezifferte die Kommission die ETS-Kosten für 2024 auf etwa 145.000 Euro bei Routing um das Kap der Guten Hoffnung und rund 106.000 Euro über den Suezkanal, was etwa 10 beziehungsweise 7 Euro je TEU entspricht. Die Reedereien stellten auf der Relation Asien nach Nordeuropa im Schnitt jedoch 30 Euro je TEU als ETS-Zuschlag in Rechnung. 2024 war zudem erst das erste Jahr der Einführungsphase mit 40 Prozent der Emissionen, die volle Abgabepflicht greift ab 2026.
Die China-Relation ist für die deutsche Beschaffung die wichtigste Einzelverbindung: Von 15,0 Millionen TEU Containerumschlag in deutschen Seehäfen entfielen 2025 rund 3,0 Millionen TEU auf China, ein Plus von 12,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Jeder zusätzliche Euro je TEU an Umweltzuschlägen schlägt damit breit durch. Kurzfristig ändert sich nichts: Vor einer Annahme im November und einem Start frühestens 2028 entsteht keine neue Zahlungspflicht.
Praktisch sinnvoll ist, die Zuschlagspositionen laufender Seefracht-Angebote zu prüfen und ETS- oder Emissionszuschläge getrennt ausweisen zu lassen, statt sie in der All-in-Rate verschwinden zu lassen. Wer Jahresverträge für 2027 verhandelt, sollte Anpassungsklauseln für regulatorische Kosten eng fassen und den Termin der Novembersitzung im Blick behalten. Über den Verhandlungsstand informieren die EU-Kommission und die IMO, zu zollseitigen Fragen die deutsche Zollverwaltung, zu Marktinformationen GTAI und die IHK. Die Bewertung einzelner Vertragsklauseln gehört in fachkundige Hände.
Recherche KI-gestützt, redaktionell geprüft von Johnny Wan.
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