Die Ausnahme für Blei als Legierungselement in Bearbeitungsstahl läuft am 11. Dezember 2026 endgültig aus. Elektronik-Importeure brauchen belastbare Materialdaten ihrer Lieferanten.
Bild: KI-generiert
Für Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten rückt eine harte Stofffrist näher: Die RoHS-Ausnahme 6a erlaubt bislang Blei als Legierungselement in Stahl für Bearbeitungszwecke und in verzinktem Stahl mit einem Massenanteil von bis zu 0,35 Prozent. Nach Darstellung der IHK Karlsruhe hat die EU-Kommission die zugehörigen delegierten Rechtsakte am 8. September 2025 angenommen, am 21. November 2025 wurden sie im EU-Amtsblatt veröffentlicht und traten am 11. Dezember 2025 in Kraft. Damit beginnt die letzte Übergangsfrist von zwölf Monaten und endet am 11. Dezember 2026.
Rechtsgrundlage ist die Delegierte Richtlinie (EU) 2025/2364 zur Änderung der Richtlinie 2011/65/EU. Sie betrifft Blei als Legierungselement in Stahl, Aluminium und Kupfer, also die Positionen 6a, 6b und 6c des Anhangs III. Für die Ausnahmen 6a und 6c wird nicht nach Gerätekategorien unterschieden: Betroffen sind alle Elektro- und Elektronikgeräte im Sinne der RoHS. Bei 6b differenziert der Rechtsakt teilweise nach Kategorien, etwa für Medizinprodukte und industrielle Überwachungs- und Kontrollinstrumente.
Die Fristen sind gestaffelt, eine Verlängerung ist für die betroffenen Positionen praktisch ausgeschlossen. Nach Aufstellung der IHK Region Stuttgart und der Bergischen IHK gilt:
Die Erfolgschancen erneuter Verlängerungsanträge bewerten die Kammern als sehr gering, weil die bisherigen begründeten Anträge mit diesen Entscheidungen faktisch abgelehnt wurden. Über andere, nicht von den drei Rechtsakten erfasste Anträge zum Anhang III ist offenbar noch nicht entschieden; jene Ausnahmen bleiben vorerst anwendbar.
Parallel ändert sich der Rahmen: Mit der am 12. Dezember 2025 veröffentlichten Richtlinie (EU) 2025/2456 werden wissenschaftliche und technische Aufgaben der RoHS an die Europäische Chemikalienagentur übertragen, samt neuer Verfahrensvorgaben für Stoffaufnahmen und Ausnahmen. Für Antragstellung und Verfahrensablauf gilt die bisherige Rechtslage laut IHK Südlicher Oberrhein noch bis zum 12. August 2027. Unverändert bleibt, dass Ausnahmen über das Fristende hinaus gültig sind, wenn über einen rechtzeitigen Verlängerungsantrag nicht entschieden wurde.
Wer Geräte, Baugruppen oder Gehäuseteile aus China bezieht, sollte die Materialdaten jetzt prüfen und nicht erst im vierten Quartal. Betroffen sind typischerweise Automatenstahl, verzinkte Blechteile, Messingkontakte und Verschraubungen, also Positionen, die in Stücklisten selten stofflich hinterlegt sind. Sinnvoll sind konkrete Lieferantenabfragen je Bauteil, aktuelle Analysen oder Werkszeugnisse sowie eine vertragliche Zusicherung zur Bleifreiheit ab dem jeweiligen Stichtag. Wichtig ist auch die Frage, welche Chargen noch vor dem 11. Dezember 2026 in Verkehr gebracht werden, denn die Beschränkung knüpft an das Inverkehrbringen an.
Importeure tragen nach RoHS und der deutschen Elektro- und Elektronikgerätestoffverordnung eigene Pflichten und können sich nicht allein auf Erklärungen des Herstellers stützen. Für verbindliche Auslegung und den Stand laufender Verlängerungsanträge sind die EU-Kommission, die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sowie die Marktüberwachungsbehörden der Länder zuständig; die IHKs bieten Orientierungsberatung.
Recherche KI-gestützt, redaktionell geprüft von Peter Hillig.
Dieser Marktbericht wurde redaktionell zusammengestellt und gibt den öffentlich verfügbaren Informationsstand zum Veröffentlichungsdatum wieder. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Zollsätzen, Verordnungen und Fristen erhalten Sie bei den zuständigen Behörden (Zoll.de, BAFA, EU-Kommission, IHK, GTAI).
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