Compliance & Zertifizierung · 26. Oktober 2026

PPWR: Kommissions-Infoblatt vom 19. Oktober ordnet Importeurspflichten ein

Die EU-Kommission hat am 19. Oktober 2026 ein Merkblatt zur Verpackungsverordnung für kleinere Unternehmen veröffentlicht. Es benennt geltende Pflichten, Rollenabgrenzung und Schwellenwerte.

Bild: KI-generiert

Vierseitiges Merkblatt für kleinere Unternehmen

Die Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission hat am 19. Oktober 2026 ein neues Informationsblatt zur Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) veröffentlicht. Das Dokument richtet sich ausdrücklich an kleinere Unternehmen.

Die Kommission erläutert auf vier Seiten, welche Anforderungen bereits gelten, welche Erleichterungen vorgesehen sind und welche Verpflichtungen erst in den kommenden Jahren greifen. Das Papier ist derzeit ausschließlich in englischer Sprache verfügbar. Es reiht sich ein in den Leitfaden und die FAQ der Kommission, die beide als Orientierungshilfe dienen und die Bestimmungen der PPWR weder ersetzen noch ändern.

Diese Pflichten gelten seit dem 12. August 2026

Die PPWR, Verordnung (EU) 2025/40, gilt seit dem 12. August 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Als aktuelle Pflichten nennt das Infoblatt unter anderem die Konformitätserklärung für Verpackungen, die Einhaltung der geltenden Schadstoffgrenzwerte sowie die Rückverfolgbarkeit. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt gelten seit dem Geltungsbeginn Grenzwerte von 25 ppb für einzelne PFAS, 250 ppb für die Summe aller PFAS und 50 ppm für PFAS mit polymeren Bestandteilen. Die Summe der Konzentrationen von Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom darf 100 mg/kg nicht überschreiten.

Für Einführer aus Drittländern konkretisiert Artikel 18 PPWR die Sorgfaltspflichten: Der Importeur prüft, ob der Erzeuger die vorgeschriebene Konformitätsbewertung durchgeführt hat, hält eine Kopie der EU-Konformitätserklärung für die Marktüberwachungsbehörde bereit und bringt seinen Namen beziehungsweise Handelsnamen sowie seine Postanschrift auf der Verpackung an.

Rollenabgrenzung, Kleinstunternehmen und EPR

Einen Schwerpunkt legt das Merkblatt auf die Abgrenzung der Verantwortlichkeiten. Anhand praktischer Beispiele wird erläutert, wann ein Unternehmen als Hersteller, Importeur oder Erzeuger im Sinne der PPWR gilt. Bereits die Vermarktung von Verpackungen unter eigener Marke kann zur Herstellereigenschaft führen. Für Kleinstunternehmen sind unter bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen vorgesehen, insbesondere wenn Verpackungen von Lieferanten innerhalb der EU bezogen werden.

Zur erweiterten Herstellerverantwortung verweist die Kommission auf mögliche Ausnahmen sowie auf ihren Vorschlag, die Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten auszusetzen. Für Unternehmen, die jährlich weniger als 1.000 Kilogramm Verpackungen in Verkehr bringen, sind vereinfachte EPR-Berichtspflichten vorgesehen.

Was das für deutsche Importeure bedeutet

Wer Waren aus China bezieht, trägt die Hauptlast der Nachweisführung selbst: Erzeuger in Drittstaaten unterliegen nicht dem EU-Recht, sodass der Importeur faktisch die entscheidende Rolle für die Einhaltung der PPWR einnimmt. In der Praxis heißt das, Lieferantenangaben zu Materialzusammensetzung, Schwermetallgehalt und PFAS frühzeitig einzufordern und zu archivieren. Lässt sich vom chinesischen Lieferanten keine Konformitätserklärung beschaffen, empfiehlt es sich, die technische Dokumentation aus den verfügbaren Lieferantenbestätigungen selbst zusammenzustellen, um sie auf behördliche Aufforderung vorlegen zu können.

Die Erleichterungen für kleine Mengen und Kleinstunternehmen sollten Sie nicht ungeprüft auf Ihr Unternehmen übertragen. Das Infoblatt ist eine Orientierungshilfe, keine Rechtsgrundlage. Für die Einordnung der eigenen Rolle und der Registrierungs- und Meldepflichten sind die Zentrale Stelle Verpackungsregister, die zuständige IHK sowie die Veröffentlichungen der EU-Kommission die maßgeblichen Anlaufstellen. Eine Bestandsaufnahme der eigenen Verpackungsarten und der jeweiligen Lieferkettenposition ist die Voraussetzung dafür, dass die Zuordnung überhaupt belastbar gelingt.

PPWR Verpackungsverordnung Compliance Importeurspflichten

Recherche KI-gestützt, redaktionell geprüft von Peter Hillig.

Dieser Marktbericht wurde redaktionell zusammengestellt und gibt den öffentlich verfügbaren Informationsstand zum Veröffentlichungsdatum wieder. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Zollsätzen, Verordnungen und Fristen erhalten Sie bei den zuständigen Behörden (Zoll.de, BAFA, EU-Kommission, IHK, GTAI).

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