Beim zweiten Handels- und Investitionsdialog in Peking haben EU und China am 9. Oktober Mengengrenzen für Hybridfahrzeuge, Zollabbau und Erleichterungen bei seltenen Erden vereinbart.
Bild: KI-generiert
Am 8. und 9. Oktober 2026 fand in Peking das zweite Treffen im Rahmen des Handels- und Investitionsdialogs zwischen der Europäischen Union und China statt. Am 9. Oktober verständigten sich beide Seiten darauf, die Exporte chinesischer Hybridfahrzeuge in die EU mengenmäßig zu begrenzen. Parallel sollen chinesische Einfuhrzölle auf EU-Waren im Umfang von rund 225 Millionen Euro pro Jahr schrittweise abgebaut werden, darunter Positionen aus den Bereichen Fahrzeugteile, Schuhe und Olivenöl. Dritter Baustein des Pakets ist eine Erleichterung der chinesischen Ausfuhrkontrollen für seltene Erden und Permanentmagnete.
Die Vereinbarung ist zunächst eine politische Verständigung. Welche Mengenkorridore, Stichtage und Kontrollmechanismen gelten, ergibt sich erst aus den jeweiligen Rechtsakten beider Seiten. Importeure sollten die Veröffentlichungen der EU-Kommission sowie die Zollmeldungen von GTAI und Zoll.de verfolgen, bevor sie Kalkulationen anpassen.
Hintergrund der Mengenregelung ist die bestehende Zolllage bei batterieelektrischen Fahrzeugen. Seit dem 30. Oktober 2024 erhebt die EU endgültige Ausgleichszölle auf batteriebetriebene Elektrofahrzeuge mit Ursprung in China, befristet auf fünf Jahre. Die Sätze liegen bei 17,0 Prozent für die BYD-Gruppe, 18,8 Prozent für die Geely-Gruppe und 35,3 Prozent für die SAIC-Gruppe; für Tesla (Shanghai) gilt nach Einzelprüfung ein Satz von 7,8 Prozent, für andere mitarbeitende Unternehmen 20,7 Prozent und für alle übrigen Unternehmen 35,3 Prozent. Hybridfahrzeuge werden von dieser Antisubventionsmaßnahme nicht erfasst. Die nun vereinbarte Begrenzung setzt damit an einer Produktgruppe an, die bislang ohne zusätzliche Abgabe in den Binnenmarkt gelangt.
Für die Industrie dürfte der dritte Punkt des Pakets die größte Breitenwirkung haben. Chinesische Ausfuhrkontrollen für seltene Erden und Permanentmagnete betreffen nicht nur den Fahrzeugbau, sondern auch Pumpen, Antriebe, Werkzeugmaschinen, Sensorik und Medizintechnik. Dass die Kontrollen erleichtert werden sollen, ändert nichts an der grundsätzlichen Genehmigungspflicht auf chinesischer Seite.
Politisch eingebettet ist das Paket in eine Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 7. Oktober 2026. Darin fordern die Abgeordneten eine konsequente Risikominderung bei kritischen Rohstoffen, Arzneimitteln, Batterien, Elektrofahrzeugen, Informations- und Kommunikationstechnologie sowie Halbleitern, zudem eine strengere Investitionsprüfung und Reziprozität beim Marktzugang.
Für Unternehmen, die Hybridfahrzeuge oder Komponenten dafür aus China beziehen, ändert sich die Planungsgrundlage. Eine Mengenbegrenzung wirkt anders als ein Zollsatz: Sie trifft nicht die Kalkulation je Stück, sondern die Verfügbarkeit und damit Liefertermine und Kontraktlaufzeiten. Wer Rahmenverträge über 2027 hinaus abschließt, sollte Mengen- und Ausweichklauseln prüfen und sich vom Lieferanten bestätigen lassen, in welchem Kontingent eine Bestellung geführt wird. Der angekündigte chinesische Zollabbau betrifft dagegen die Ausfuhrseite und entlastet Importeure nicht.
Beim Bezug von Permanentmagneten und Vorprodukten mit seltenen Erden empfiehlt sich, den Lizenz- und Genehmigungsstatus beim chinesischen Lieferanten schriftlich abzufragen und Zweitquellen zumindest qualifiziert zu halten. Verbindliche Auskünfte zu Zollsätzen, TARIC-Zusatzcodes und Nachweispflichten erteilen die deutsche Zollverwaltung, das BAFA und die zuständige IHK; laufende Verfahrensstände dokumentiert GTAI.
Recherche KI-gestützt, redaktionell geprüft von Peter Hillig.
Dieser Marktbericht wurde redaktionell zusammengestellt und gibt den öffentlich verfügbaren Informationsstand zum Veröffentlichungsdatum wieder. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Zollsätzen, Verordnungen und Fristen erhalten Sie bei den zuständigen Behörden (Zoll.de, BAFA, EU-Kommission, IHK, GTAI).
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