Compliance & Zertifizierung · 8. Oktober 2026

Neue EU-Normungsverordnung: Kommission will harmonisierte Normen beschleunigen

Die EU-Kommission hat am 6. Oktober 2026 einen Vorschlag für eine neue Normungsverordnung vorgelegt. Harmonisierte Normen sollen schneller und kostenfrei verfügbar werden.

Bild: KI-generiert

Die Europäische Kommission hat am 6. Oktober 2026 in Straßburg einen Vorschlag für eine vollständig neue Verordnung über die europäische Normung vorgelegt. Das Dokument trägt die Nummer COM(2026) 780 final und läuft als Gesetzgebungsverfahren 2026/0307 (COD). Der Vorschlag soll die bisherige Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 aufheben, die seit vierzehn Jahren den Rechtsrahmen für das Zusammenspiel von Kommission, europäischen Normungsorganisationen und nationalen Normungsgremien bildet.

Warum harmonisierte Normen für den Import zählen

Harmonisierte Normen sind kein technisches Randthema, sondern der zentrale Nachweisweg für die CE-Kennzeichnung. Wendet ein Hersteller eine im Amtsblatt gelistete harmonisierte Norm an, gilt die Konformitätsvermutung gegenüber den grundlegenden Anforderungen der jeweiligen EU-Harmonisierungsvorschrift. Die Kommission beschreibt harmonisierte Normen entsprechend als Instrument, das die Rechtsbefolgung vereinfacht, Kosten senkt und einer Fragmentierung des Binnenmarkts entgegenwirkt. Fehlt eine solche Norm, bleibt häufig nur der aufwendigere Weg über eine Konformitätsbewertung unter Einbindung einer benannten Stelle.

Sechs Jahre bis zur fertigen Norm

Genau hier setzt der Vorschlag an. Nach der Bewertung der Kommission dauert die Entwicklung einer harmonisierten Norm im Durchschnitt weiterhin rund sechs Jahre und verfehlt dabei oft die in den Rechtsakten gesetzten Fristen. Die Ausgangslage vor der Reform von 2012 lag bei über neun Jahren, die Beschleunigung reicht aus Sicht der Kommission aber nicht aus. In der Binnenmarktstrategie waren Verzögerungen bei der Normung bereits als eine der zehn gravierendsten Binnenmarkthürden benannt worden.

Der Entwurf sieht deshalb vor, dass die Kommission dort, wo keine harmonisierte Norm existiert oder innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu erwarten ist, per Durchführungsrechtsakt gemeinsame Spezifikationen erlassen kann. Diese sollen dann als Weg zur Erfüllung der grundlegenden Anforderungen dienen. Die DIHK hat dieses Instrument in ihrer Stellungnahme zur vorangegangenen Konsultation kritisch bewertet und befürchtet Parallelstrukturen neben dem konsensbasierten Normungsmodell.

Freier Zugang und Finanzierungsfrage

Ein zweiter Kernpunkt betrifft den Zugang. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat klargestellt, dass harmonisierte Normen Teil des Unionsrechts sind und frei zugänglich sein müssen. Die Kommission beziffert die Folge für die nationalen Normungsgremien auf bis zu 30 Millionen Euro Mindereinnahmen pro Jahr, was rund 15 Prozent ihrer jährlichen Normenverkäufe in der EU entspricht. Für Unternehmen bedeutet dasselbe Vorhaben den Wegfall von Bezahlschranken, über die der Zugang zu anwendbaren Normen bisher läuft.

Der Vorschlag geht nun in die Beratung im Europäischen Parlament und im Rat. Bis zur Verabschiedung und zum Inkrafttreten gilt unverändert die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012.

Was das für deutsche Importeure bedeutet

Kurzfristig ändert sich an Ihren Pflichten nichts: Wer Ware aus China einführt, muss weiterhin prüfen, ob der Hersteller das vorgeschriebene Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt hat, und die technischen Unterlagen sowie die EU-Konformitätserklärung bereithalten. Entscheidend bleibt die Frage, auf welche Normenfassung sich der Lieferant tatsächlich bezieht. Veraltete Normenstände in chinesischen Prüfberichten sind ein häufiger Beanstandungsgrund bei der Marktüberwachung.

Mittelfristig lohnt es sich, die Beratung zu verfolgen. Sollten gemeinsame Spezifikationen kommen, entsteht neben der harmonisierten Norm ein zweiter Nachweisweg, den Sie in Lieferantenverträgen und Prüfaufträgen sauber benennen müssen. Für die Einordnung im Einzelfall sind die zuständigen Marktüberwachungsbehörden, Ihre IHK und die GTAI die richtigen Ansprechpartner.

CE-Kennzeichnung Normung EU-Binnenmarkt Konformitätsbewertung

Recherche KI-gestützt, redaktionell geprüft von Peter Hillig.

Dieser Marktbericht wurde redaktionell zusammengestellt und gibt den öffentlich verfügbaren Informationsstand zum Veröffentlichungsdatum wieder. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Zollsätzen, Verordnungen und Fristen erhalten Sie bei den zuständigen Behörden (Zoll.de, BAFA, EU-Kommission, IHK, GTAI).

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